Selbsteinschätzung der Ausübung von Versicherungsvermittlungstätigkeiten (FSAVV)

Am 1. Januar 2024 tritt das revidierte Versicherungsaufsichtsrecht in Kraft, das namentlich weitreichende Änderungen in der Versicherungsvermittlung zur Folge hat. Versicherungsvermittlerinnen müssen prüfen, ob ihre gegenwärtige oder geplante Tätigkeit ab dem 1. Januar 2024 als Versicherungsvermittlung qualifizieren wird. Eine solche Überprüfung sollten auch sämtliche Personen vornehmen, die zum Beispiel Versicherungsverträge empfehlen, Abschlussmöglichkeiten auf ihren Websites zur Verfügung stellen oder sonst wie als Tippgeber agieren.

Sie benötigen einen Leitfaden für eine erste Prüfung, ob ihre Tätigkeiten als Versicherungsvermittlung qualifizieren? Wir stellen Ihnen unser Formular zur Selbsteinschätzung der Ausübung von Versicherungsvermittlungstätigkeiten (FSAVV) kostenlos zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um ein Hilfsmittel handelt und das FSAVV keine Rechtsberatung darstellt. Falls Sie weiterführende Fragen haben und/oder Ihre Selbsteinschätzung von uns überprüfen lassen möchten, steht Ihnen das Team unserer Industriegruppe Versicherungen sehr gerne zur Verfügung. 

Bitte füllen Sie untenstehendes Formular aus, um den Leitfaden herunterzuladen.


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