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title: MLL Real Estate Legal Update 02/22
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 Der Fokus unseres neuen Real Estate Updates liegt auf der Energiewende.

| Im Browser anzeigen   22.6.2022   Sehr geehrte Damen und Herren Liebe Real Estate Fans   Der Sommer ist da!   Und dies ist eine gute Zeit, um sich mit Energie zu beschäftigen. Der Fokus unseres neuen Real Estate Updates liegt auf der Energiewende. Wir beschäftigen uns mit der Anpassung des Energiegesetzes und der Umsetzung in den Kantonen Genf und Zürich. Abgerundet wird das Thema mit einem Beitrag zu Solaranlagen.   Ergänzt wird unser Update durch Beiträge zum Bauarbeitengesetz, zum L-QIF und zu steuerlichen Überlegungen zu Umstrukturierungen von Immobilienportfolios.   Wir wünschen viel Spass bei dieser reichhaltigen Lektüre. Alle Beiträge und vieles mehr ist auch auf www.mll-news.com verfügbar.   Wir wünschen einen schönen Sommer! Grundzüge der aktuellen Neugestaltung des bundesrechtlichen Rahmens für erneuerbare Energien Rasche Umsetzung des revidierten Energiegesetzes im Kanton Zürich geplant Neue Genfer Energieverordnung: Wichtigste Änderungen Solaranlagen in der Schweiz: Praktische Aspekte Revision der Bauarbeitenverordnung (BauAV) per 1. Januar 2022 L-QIF: neue Möglichkeiten für institutionelle Immobilieninvestoren Neues (und Altes) zu den Steuerfolgen bei der Umstrukturierung von Immobilienportfolios Grundzüge der aktuellen Neugestaltung des bundesrechtlichen Rahmens für erneuerbare Energien   Die Bundesverfassung verpflichtet den Bund und die Kantone, sich für eine ausreichende, breit gefächerte, sichere, wirtschaftlich optimale und umweltverträgliche Energieversorgung einzusetzen. In diesem Sinne hält der Bundesrat, der sich vor allem auf die Ziele der in der Volksabstimmung von 2017 angenommenen Energiestrategie 2050 stützt, die Schaffung neuer und den Ausbau bestehender Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien für zwingend erforderlich. Rasche Umsetzung des revidierten Energiegesetzes im Kanton Zürich geplant   Nachdem im Kanton Zürich im November 2021 die Änderung des Energiegesetzes vom Volk angenommen wurde, soll das revidierte Energiegesetz nun bereits per 1. September 2022 in Kraft treten.   Was wird neu und was ist dabei zu beachten? Neue Genfer Energieverordnung : Wichtigste Änderungen   Genf schreitet in Richtung Energiewende voran: Der Staatsrat hat am 13. April 2022 eine Änderung der Ausführungsverordnung zum kantonalen Energiegesetz verabschiedet. Fast der gesamte Genfer Immobilienbestand wird von den neuen Massnahmen betroffen sein, von denen die meisten am 1. September 2022 in Kraft treten werden.   Unser Beitrag enthält einen kurzen Überblick über die wichtigsten Änderungen, mit denen die Eigentümer ab diesem Datum konfrontiert sein werden. Solaranlagen in der Schweiz: Praktische Aspekte   Die Solarenergie spielt eine grundlegende Rolle bei der Umsetzung der Energiestrategie 2050. Sie ist auch ein sehr präsentes gesellschaftliches Thema, da der Photovoltaik eine tragende Rolle im Rahmen der Energiewende in der Schweiz zugedacht ist.   Dieser Beitrag gibt einen Überblick über den aktuellen Rechtsrahmen und stellt die wichtigsten rechtlichen Aspekte vor, die beim Bau einer Photovoltaikanlage zu beachten sind. Darüber hinaus wird auf die beiden Fördersysteme von Bund und Kantonen eingegangen. Revision der Bauarbeitenverordnung (BauAV) per 1. Januar 2022   Die BauAV regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Ausführung von Bauarbeiten. Um den Anforderungen an den Stand der Technik zu entsprechen, wurde die BauAV total revidiert und per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Insbesondere wurde der Verbesserung der Sicherheit auf der Baustelle ein hoher Stellenwert eingeräumt. L-QIF: neue Möglichkeiten für institutionelle Immobilieninvestoren   Die BauAV regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Ausführung von Bauarbeiten. Um den Anforderungen an den Stand der Technik zu entsprechen, wurde die BauAV total revidiert und per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Insbesondere wurde der Verbesserung der Sicherheit auf der Baustelle ein hoher Stellenwert eingeräumt. Neues (und Altes) zu den Steuerfolgen bei der Umstrukturierung von Immobilienportfolios   Umstrukturierungen von Immobilienportfolien können verschiedene und mitunter hohe Steuern auslösen. Es ist bei solchen Vorgängen deshalb genau zu prüfen, ob spezifische Ausnahmeregeln angerufen werden können, welche die Handänderungen von den Transaktionssteuern befreien oder die Besteuerung zumindest aufschieben. Im Februar und März 2022 lieferten ein revidiertes Kreisschreiben der Eidg. Steuerverwaltung und zwei Bundesgerichtsentscheide praxisrelevante Erkenntnisse. Ihre Kontakte   Wolfgang Müller Partner, Zürich Denise Läubli Senior Associate, Zürich Philippe Prost Partner, Genf Cosima Trabichet-Castan Partnerin, Genf Neue Publikationen   Transaktionen in unsicheren Zeiten, Tagesanzeiger FOKUS Bau und Immobilien 2022, S. 5, 10. Juni 2022, Wolfgang Müller, Cosima Trabichet-Castan «Il vaut souvent la peine de consulter un avocat spécialisé en droit de l’immobilier!», Bilan Magazine, Supplément thématique de Smart Media, Interview, S. 16, 25 Mai 2022, Cosima Trabichet-Castan, Philippe Prost Construction 2022 – Switzerland, The Legal 500 Country Comparative Guides 2022, 2022 Legalease Ltd., 4 May 2022, Cosima Trabichet-Castan, Jacques Johner, Denise Läubli Bail à loyer : contestation du loyer initial, MLL-News vom 31.03.2022, Cosima Trabichet-Castan, Séverine Micheloud Modification du statut de l’expertise privée dans le CPC : revirement de jurisprudence en vue ?, MLL-News vom 09.03.2022, Jacques Johner, Léa Stucki MLL Meyerlustenberger Lachenal Froriep Ltd. www.mll-legal.com \| www.mll-news.com  Zürich   Genf   Zug   Lausanne   London   Madrid            Hier können Sie Ihre Präferenzen anpassen oder sich abmelden. 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